Basisinformation Krankenzusatzversicherungen

Basisinformation Krankenzusatzversicherungen

Priorität eines Abschlusses: Überlegenswert, jedoch nicht zwingend notwendig, da die gesetzliche Krankenversicherung einen ausreichenden Grundschutz bietet.

Eine Studie der Universität Köln hat es bereits 2008 ans Tageslicht gebracht, was viele bereits vermutet haben: Privat Krankenversicherte werden beim Arzt bevorzugt behandelt. Doch:

  • Lohnt der Abschluss von Zusatzversicherungen?
  • Und welche sollen es sein?
  • Worauf sollte geachtet werden?

Wie immer gilt: Lassen Sie sich nicht von subjektiven Gefühlen leiten. Setzen Sie zunächst die richtigen Schwerpunkte beim Abschluss von Versicherungsverträgen. Zunächst sollten Risiken versichert werden, die Sie in den wirtschaftlichen Ruin treiben können. Dazu zählen Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie eine ausreichende Vorsorge, wenn Personen von einem wirtschaftlich abhängig sind und natürlich der Aufbau einer Altersversorgung.

Für Krankenzusatzversicherungen gilt daher: Es ist überlegenswert, jedoch nicht zwingend notwendig, da die gesetzliche Krankenversicherung nach wie vor einen ausreichenden Grundschutz bietet.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben

Im Fall eines stationären Krankenhausaufenthaltes nur Anspruch auf Regelleistungen, d.h.

  • Unterbringung im Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse),
  • Behandlung durch den Dienst habenden Arzt,
  • Unterbringung in einem der beiden nächst gelegenen geeigneten Krankenhäuser.

Im ambulanten Bereich sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen unter anderem folgendes vor:

  • Zahnersatz mit unterschiedlichen Festzuschüssen,
  • Keine Erstattung von Heilpraktikerbehandlungen,
  • Behandlung durch Kassenärzte,
  • Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik) mit Selbstbeteiligung von 15 Prozent,
  • Arzneimittel mit einer Selbstbeteiligung von 4-5 € je  nach Packungsgröße,
  • Hilfsmittel mit einer Selbstbeteiligung von 20 %.

Bei Auslandsreisen gilt: Der Versicherungsschutz ist auf Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen, besteht eingeschränkt wird (vor allem Europa). Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport aus dem Ausland werden nicht übernommen.

Krankentagegeld wird, sofern bei Selbstständigen überhaupt ein Anspruch besteht, max. in Höhe von ca. 90 € pro Tag abzüglich Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträgen gezahlt.

Wie wichtig sind daher private Krankenzusatzversicherungen?

 Hier sind mehrere Teilbereiche strikt voneinander zu trennen und zu bewerten.

 

Krankentagegeldversicherung

Für Selbstständige und Besserverdienende, die mit den gesetzlichen Tagegeldansprüchen finanziell nicht zurechtkommen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung. Diese Versicherung deckt mögliche Einkommenseinbußen im Krankheitsfall. Nicht nur die Prämien der Versicherer, sondern auch die Leistungen unterscheiden sich erheblich. Weitere Informationen erhalten Sie über unser Sonderinfo zur Krankentagegeldversicherung.

Wartezeiten Bei privaten Zusatzversicherung gibt es Wartezeiten (Ausnahme: Auslandsreisekranken-versicherung). Diese beträgt generell 3 Monate. Für Zahnbehandlung, -ersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie, Entbindung beträgt die Wartezeit gar 8 Monate. Die Wartezeit kann bei Vorlage eines ärztlichen Untersuchungsberichts erlassen werden. Die Kosten hierfür (ca. 50 €) trägt der Versicherte. Bei Zustandekommen des Vertrags wird vom Versicherer ein Teil der Kosten, oftmals ein Monatsbeitrag, übernommen.

 Mindeststandards

Wie vorab bereits beschrieben, sollten abgeschlossene Versicherungsprodukte bestimmte Mindeststandards erfüllen, ansonsten drohen gravierende Lücken im Versicherungsschutz.

Folgende Mindeststandards unterstellen wir dabei in unseren Versicherungsvergleichen:

Im Einzelnen lauten die Mindeststandards in der privaten Krankenzusatzversicherung:

  • Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen enthalten, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als die vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) „empfohlenen“ Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009). Sofern derzeit noch Abweichungen vorhanden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom PKV-Verband empfohlenen Bedingungen reguliert werden. Im Falle von Abweichungen wird der Versicherer seine Vertragsbedingungen innerhalb eines Jahres mindestens auf den Deckungsumfang des Verbandsmodells umstellen. Abweichungen, die den Versicherungsumfang unberührt lassen, sind zulässig.