Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 8 Wochen Dauer

Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 8 Wochen Dauer

Auslandsreisekrankenversicherung bis 8 Wochen Dauer

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Bereits bei kurzfristigen Reisen ins Ausland gehört eine Reisekrankenversicherung ins Handgepäck. Außerordentlich wichtig ist dann eine Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 8 Wochen Dauer.

Die gesetzliche Krankenkasse bietet keinen Schutz in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und selbst wenn ein Abkommen bestehen sollte: Der Rücktransport ist nicht mitversichert und möglicherweise werden Behandlungskosten gar nicht oder nicht im vollem Umfang erstattet. Weitere Informationen zur Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte im Ausland finden Sie auf den Internetseiten des EU-Verbraucherzentrums Deutschland. Wichtig für gesetzlich Krankenversicherte: Vor Reisebeginn sollten sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – European Health Insurance Card), sofern noch nicht vorliegend, bei der Krankenkasse beantragen. Sie gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein, Norwegen. Für Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt nur ein eingeschränkter Anspruch.

Auch für Privatversicherte macht der Schutz meist Sinn. So ist der medizinisch notwendige Rücktransport in den meisten Policen nicht mitversichert. Außerdem sichert man sich so eine etwaige Beitragsrückerstattung, da die „normale“ Police durch einen Versicherungsfall in der Regel schadenbelastet wird. Selbstbeteiligungen sehen Auslandsreisekrankenversicherungen meist ebenfalls nicht vor.

Den Schutz gibt es bereits für unter 10 € für Singles bzw. unter 30 € für ganze Familien pro Jahr für alle Urlaubsreisen eines Jahres meist bis zu einer Dauer von 56 Tagen. Aber Achtung: Das Kleingedruckte, die Versicherungsbedingungen, dieser Versicherungsart enthält so manche unliebsame Überraschung parat.

Zu prüfen sind folgende Sachverhalte:

Rücktransport

In allen Policen ist ein Rücktransport mitversichert. Wird jedoch nur geleistet, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder die Behandlungskosten die Transportkosten übersteigen.
Besser ist es für den, wenn der Versicherer bereits Leistungen erbringt, sofern eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • wenn der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar ist;
  • nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage übersteigt;
  • die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport.
Berufliche Reisen

Teils werden berufliche Reisen vom Schutz ausgeschlossen oder es wird nur für einen kürzeren Zeitraum geleistet. Sehr gute Anbieter differenzieren nicht zwischen privaten und beruflichen Auslandsreisen.

Bergungskosten

Bergungskosten werden nur von wenigen Anbietern in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Der Einschluss macht insbesondere dann Sinn, wenn es in den Skiurlaub im Ausland oder aber auf Wander-/Klettertouren geht.

Rooming-in-Kosten / Notfallbetreuung von Kindern

Wer möchte schon ein Kleinkind alleine im Krankenhaus im Ausland lassen. Wenn es die Eltern erwischt, sollte eine Notfallbetreuung der Kinder sichergestellt werden. Daher sehr sinnvoller Schutz für Personen, die mit Kindern in den Urlaub fahren.

Schutz in Krisen- und Krisengebieten

Gibt es einen generellen Ausschluss oder wird nur bei aktiver Teilnahme nicht geleistet? Einige Anbieter begrenzen den Schutz auch nur auf einige Tage bei einem überraschenden Kriegsfall oder machen den Versicherungsschutz von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes abhängig.

Nachleistung

Erkrankt man im Ausland schwer und kann nicht zurückgeflogen werden und endet dann der versicherte Zeitraum, findet man gerade in älteren Policen noch eine Einschränkung auf einen gewissen Zeitraum. Sehr gute Anbieter leisten dann unbegrenzt weiter.

Vorerkrankungen

Verbraucherfreundlich sind Bedingungen, wenn der Versicherer nur dann nicht leistet, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Schlecht sind Policen, in denen die Leistung schon verweigert wird, wenn eine Einschränkung auf „akute“, „unerwartete“ oder „unvorhergesehene“ Erkrankungen vorgenommen wird.

Chronisch Kranke

Sie sollten mit ihrer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung vor Reisebeginn abklären, ob und in wieweit eine Kostenübernahme auch im Ausland erfolgen kann. Weitere Tipps für chronisch Kranke unter….

Unsere Empfehlungen – mit Onlineabschluss bei den Testsiegern

Unsere Empfehlungen basieren auf einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 6/2021).

ZielgruppeSinglesFamilieFamilie
VersichererDKVDKVVigo
TarifRD - EinzelRD - FamilieGrün Versichert, ARN Familie
Reisedauer bis.... 56 Tage 56 Tage 56 Tage
Berufliche Reisen mitversichert bis56 Tage 56 Tage 56 Tage
Krisengebiete / innere UnruheKein Leistungsausschluss (Stand 3/2022)Kein Leistungsausschluss (Stand 3/2022)Kein Leistungsausschluss (Stand 3/2022)
Bergungskosten mitversichert bis10.000 €10.000 € 10.000 €
Rooming-in-Kosten bei Kindernnicht relevantja, für eine Begleitperson bei Minderjährigenja, für eine Begleitperson bei Minderjährigen
Notfallbetreuung von Kindernnicht relevant ja, bei minderjärhigen Kindernja, bei minderjärhigen Kindern
Kinder mitversichert entfälltSolange sie unter 18 Jahre alt sind.Solange sie unter 25 Jahre alt sind und in häuslicher Gemeinschaft leben.
Qualitätsurteil Finanztest sehr gut
(Note 0,6)
sehr gut
(Note 0,8)
sehr gut
(Note 0,7)
Jahresbeitrag0-65 Jahre:
9,90 €
65-70 Jahre:
19,90 €
ab Alter 70:
34,90 €
0-65 Jahre:
19,80 €
65-70 Jahre:
39,80 €
ab Alter 70:
69,80 €
0 - 54 Jahre
46,80 €
55-74 Jahre
93,60 €
ab 75 Jahre
133,20 €
(empfehlenswert, wenn nachhaltig gereist wird (siehe Webseite Vigo, da dann 60 € Bonus erfolgt)
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