Krankentagegeldversicherung – ordentliches Kündigungsrecht es Versicherers in den ersten 3 Jahren
In der privaten Krankentagegeldversicherung kann der Versicherer in den ersten 3 Jahren den Vertrag ordentlich kündigen (§ 14 Abs. 1 MB/KT), solange kein gesetzlicher Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss besteht, also meist dann, wenn auch eine private Vollversicherung abgeschlossen wurde. Mit unangenehmen Worten: Wird man also in den ersten 3 Jahren krank und bekommt der Versicherer Wind davon, droht die Kündigung.
Wir raten daher Anbieter zu wählen, die auf dieses ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Stand 9/2015, Quelle Levelnine) tun dies immerhin 9 von 26 Gesellschaften beim Abschluss eine eigenständigen Krankentagegeldversicherung.