Kur- und Sanatoriumsaufenthalt

Krankentagegeld – kein Geld bei Kur- oder Sanatoriumsaufenthalten oder Reha-Maßnahmen eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers

Auch hier besteht ein genereller Ausschluss in den Musterbedingungen (§ 5 Abs. 1 g MB/KT). Glücklicherweise bieten hier ein Vielzahl von Anbietern entsprechenden Versicherungsschutz an.