Krankentagegeldversicherung – nur noch zeitlich begrenzte Leistungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
§ 15 Abs. 1 a der MB/KT besagt, dass bei Eintritt der Arbeitslosigkeit (Wegfall der Versicherungsfähigkeit) der Krankentagegeldversicherer spätestens nach 3 Monaten seine Leistungspflicht einstellen kann. Einige Anbieter bieten einen verlängerten Leistungszeitraum von beispielsweise 6 Monaten an.
Krankentagegeld – kein Geld bei Kur- oder Sanatoriumsaufenthalten oder Reha-Maßnahmen eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers
Auch hier besteht ein genereller Ausschluss in den Musterbedingungen (§ 5 Abs. 1 g MB/KT). Glücklicherweise bieten hier ein Vielzahl von Anbietern entsprechenden Versicherungsschutz an.
Krankentagegeldversicherung – Leistungen nur in Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt nur in Deutschland (§ 1 Abs. 6 MB/KT). Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt im europäischen Raum wird bei akut auftretenden Erkrankungen /Unfällen Leistung bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus erbracht. Kein Schutz besteht daher generell im außereuropäischen Ausland.
Wenige Anbieter (7 von 26, Stand September 2015, Quelle Levelnine) bieten einen erweiterten Versicherungsschutz.