Zahnzusatzversicherungen

Macro close up of young child with open mouth at dentist.

Zahnzusatzversicherungen

Nachgefragt werden oftmals Zahnzusatzversicherungen. Mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden ab 2005 die bisher prozentualen Zuschüsse für Zahnersatz durch befundbezogene Festzuschüsse ersetzt. Die Vertretung der Zahnärzte und der gesetzlichen Krankenkassen haben in einem Befundkatalog die Standardbehandlung von Kassenpatienten bei der Versorgung mit Zahnersatz festgelegt. Das Maß für den Festzuschuss der Kasse bildet der Aufwand für die Regelversorgung bei Vorliegen eines entsprechenden Befundes. An diesem Festbetrag orientiert sich der Kassenzuschuss von 50 bzw. 65 Prozent bei regelmäßiger Zahnprophylaxe (Wichtig: Bonusheft führen!).

Aufwendigere Versorgungsformen (z.B. Brücken oder implantatgestützter Zahnersatz anstelle von herausnehmbaren Prothesen) werden nur noch bis zur Höhe der befundbezogenen Festbeträge bezuschusst. Bezogen auf den Gesamterstattungsbetrag für zahnprothetische Behandlungsmaßnahmen hat dieses in vielen Fällen zur Folge, dass die Erstattung durch die Kasse in Prozent deutlich geringer und damit die Eigenbeteiligung des Versicherten spürbar höher ausfällt.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Frage, ob eine Zahnzusatzversicherung lohnenswert ist eher um ein Finanzierungs- und nicht zwingend um ein Versicherungsproblem. Gute Anbieter schießen bis zu 50% und mehr zu den Kosten für einen Zahnersatz, manchmal auch zum Inlay dazu. Die Kosten für den Versicherungsschutz liegen bei solchen Erstattungssätzen zwischen 15 € und teils sogar über 50 € im Monat.

Zahnersatz / Inlay
Ein neuer Zahn oder ein neues Inlay kosten gewöhnlich zwischen 500 € und 600 €, wenn man nicht gerade auf die Idee kommt, dem Zahnarzt zu erlauben, dass er privatärztlich liquidieren darf. Dann kann sich dieser Betrag durchaus verdoppeln. 50% Zuschuss zu den gewöhnlichen Kosten machen daher oftmals gerade mal den Jahresbeitrag der Versicherung aus. Jedes Jahr muss daher ein neuer Zahn oder ein neues Inlay her, damit sich die Sache lohnt. Eigentlich ist dies doch recht unwahrscheinlich.

Implantate

Nur wenn Wert auf eine künftige teure Implantatversorgung gelegt wird, kann eine Zahnzusatzversicherung Sinn machen. Ein Implantat ist meist dann notwendig, wenn, beispielsweise durch Parodontose, Zähne verloren gehen oder ein Zahn gezogen werden muss.

Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, die mit dem Kieferknochen verwächst und auf der oben drauf Zahnersatz (z.B. Krone, Brücke) verschraubt wird. Um die künstliche Zahnwurzel zu befestigen ist oftmals auch ein Knochenaufbau („Augmentation“ genannt) erforderlich. Zum Implantat selbst und zum Knochenaufbau gibt es keinen Zuschuss der gesetzlichen Kasse. Nur zur Krone/Brücke gibt es den Festzuschuss. Es ist bei Vertragsabschluss daher darauf zu achten, ob der Schutz bei der Implantatversorgung greift, Augmentation/Knochenaufbau mitversichert ist und auch für alle Zähne gilt.

Die Kosten für eine einzige Implantatversorgung liegen generell zwischen 2.500 € und 4.000 €.

Der regelmäßige Zahnarztbesuch, eine gründliche Reinigung der Zähne hilft auch hier, das Risiko deutlich zu senken. Vor Vertragsabschluss sollten auch die Summenbegrenzungen, die die Anbieter insbesondere in den ersten Versicherungsjahren vornehmen, beachtet werden.

Kieferorthopädie bei Kindern

Bei mehr als der Hälfte aller Kinder liegt heutzutage eine Zahnfehlstellung vor. Der Grad der Fehlstellung wird in 5 Kieferorthopädische Indikationsgruppen („KIG“) eingeteilt:

  • KIG1: leichte Zahnfehlstellung
  • KIG 2: geringe Zahnfehlstellung
  • KIG 3: ausgeprägte Zahnfehlstellung
  • KIG 4: stark ausgeprägte Zahnfehlstellung
  • KIG 5: extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellung

Bei Versicherten zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Kasse notwendige kieferorthopädische Kosten ab KIG 3 und höher. Versicherte haben dann Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige Leistungen, die wirtschaftlich sind und die das Notwendigste nicht überschreiten. Bei KIG 2 liegt allerdings bereits eigentlich eine behandlungsbedürftige Fehlstellung vor. Kosten zwischen 2.000 € bis zu 5.000 € werden von der Kasse nicht übernommen. Aber auch bei KIG3-5 werden keine Mehrkosten für beispielsweise zahnfarbene oder selbstligierende Brackets, Funktionsanalyse oder Glattflächenversiegelung übernommen. Auch hier können Mehrkosten von beispielsweise 2.000 € entstehen.

Zahnbehandlung
Auch im Bereich der Zahnbehandlung bietet die gesetzliche Krankenversicherung keine 100% Abdeckung. Zuzahlungen etwa bei einer Parodontosebehandlung (GKV erst ab Taschentiefe 3,5mm – Empfehlung für Behandlung jedoch bereits ab 2 mm), Kunststofffüllungen (Mehrkosten 30-100€ zu Amalganfüllungen) oder bei Zuschüsse zu einer professionellen Zahnreinigung sind nur eine Bereiche, in denen einige private Zusatzversicherungen Leistungen erbringen.

Allerdings: Es geht hier nicht um die Absicherung wirklich wichtiger Risiken.

Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte bestimmte Mindeststandards (Orientierung an den Empfehlungen des Arbeitskreises Beratungsprozesse) erfüllen, damit sie wesentlichen Leistungslücken vermeiden. In der Zahnzusatzversicherung wären diese:

  • Erstattung erfolgt vom Rechnungsbetrag (nicht vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag)
  • Gesondertes Preis-/Leistungsverzeichnis darf nicht vorhanden sein.
  • Keine Summenbegrenzungen bei Unfall
  • Summenstaffel: Mindestens 500 € im ersten Versicherungsjahr (sofern das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ist auch eine anteilige Erstattung zulässig). Danach weitere 500 € kumuliert für jedes Versicherungsjahr. Spätestens nach 5 Jahren entfällt die Summenbegrenzung.
  • Keine Leistungsbeschränkungen auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen / keine Ausschnittsdeckung
  • Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren
  • Leistungen grundsätzlich über dem Niveau der GKV-Regelversorgung.
  • Mindestens 500 € Erstattung im ersten Versicherungsjahr (sofern das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, ist auch eine anteilige Erstattung zulässig) und mindestens 1.000 € im Zweiten.
  • Wenn Implantate mitversichert werden sollen, werden auch Augmentativen Leistungen für den  Knochenaufbau erbracht.

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Wenn Sie Interesse an weiteren Zusatzversicherungen (Krankenhaus, Verdienstausfall, Heilpraktiker/alternative Heilmedizin), können Sie auch unsere Krankenzusatzversicherungs Risikoanalyse ausfüllen.