Risikoanalysen

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Risikoanalysen für private Krankenvollversicherungen und Beihilfetarife

Fordern Sie einen Beitrags- und Leistungsvergleich zur privaten Krankenvoll- oder bei Beamten zur Restkostenversicherung an.

Mindeststandards in der privaten Krankenvollversicherung- PKV

Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters unterstellen wir einen gewissen Mindeststandard. So bleiben Sie vor unliebsamen Überraschungen im Schadenfall verschont. Dabei berücksichtigen wir die vom Verband der privaten Krankenversicherer  und auch vom Bund der Versicherten empfohlenen Standards:

Mindeststandards des PKV-Verbandes
  • Psychotherapie mit 50 Sitzungen,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln durch einen offenen Hilfsmittelkatalog,
  • Kostenübernahme für Entwöhnungsbehandlungen bei Suchterkrankungen.
K.O-Kriterien des Bundes der Versicherten

Ambulanter Bereich

  • Offener Hilfsmittelkatalog (analog Empfehlung PKV-Verband),
  • Logopädie & Ergotherapie
  • Ambulante Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht und möglichst ohne Begrenzung der Sitzungsanzahl,
  • Psychotherapie im Delegationsverfahren (von Arzt zu Psychotherapeut)
  • Psychotherapie durch Psychotherapeuten nach Psychotherapiegesetz (PsychThG),
  • Verzicht auf Kurortklausel
  • Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ)

Stationärer Bereich

  • Stationäre Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht
  • Stationäre Versorgung in einem Hospiz
  • Stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) ohne vorherige Genehmigung

Zahnbereich

  • Mindestens 70% Erstattung für Implantate, Prothesen, Brüclken, Kronen und Inlays
  • Erstattung unabhänggig von der Prophylaxe

Daraus abgeleitet und ergänzt ergeben sich unsere Mindeststandards:

Es besteht europaweiter Versicherungsschutz. Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt für mindestens einen Monat.

Ambulanter Bereich

  • Mindeststandards des PKV-Verbandes,
  • Psychotherapie im Delegationsverfahren (von Arzt zu Psychotherapeut) ohne besondere Einschränkungen und Selbstbehalte,
  • Logopädie & Ergotherapie,
  • Verzicht auf Kurortklausel,
  • Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ),
  • Verzicht auf Hausarzt- /Primärarztprinzip (sofortiger Facharztbesuch ohne Einschränkungen möglich),
  • Keine pauschalen Beschränkungen bei Heilmitteln.

Stationärer Bereich

  • Mindestens 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung (Wahlleistungen),
  • Wahlleistungen nicht auf Unfälle/bestimmte Erkrankungen begrenzt,
  • Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ),
  • Stationäre Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht
  • Stationäre Versorgung in einem Hospiz

Zahnbereich

  • Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GoZ),
  • Summenbegrenzungen in den ersten Jahren entfallen bei einem Unfall.

Krankentagegeld

  • Rückfallerkrankungen: Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankungen werden bei der Berechnung der Karenzzeit zusammengerechnet.
  • Der Versicherungsschutz kann vor Eintritt des Leistungsfalles ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten angepasst werden.
  • Verkürzung der Karenzzeit bei Statuswechsel eines Arbeitnehmers ist ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten möglich.
  • Leistung auch bei alkoholbedingten Krankheits- und Unfallfolgen.
  • Leistungen bei ausschließlich schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Ausnahme: Während der Mutterschutzfristen).