Vor- und nachstationäre Behandlungen

Vor- und nachstationäre Behandlungen in der Krankenhauszusatzversicherung

Sie werden ohne Übernachtung durchgeführt, sind somit kein stationärer Aufenthalt und fallen damit nicht unter den Standardschutz.

Dieser Einschluss erscheint uns ebenfalls empfehlenswert.