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Ohne Risikovoranfragen geht es eigentlich nicht.
Gut so! Allianz kommt mit Tarifstrukturzuschlag nicht durch.

Leistungsvergleich GKV vs. PKV
Bietet die private Krankenversicherung wirklich immer und überall besseren Schutz als die gesetzliche Krankenversicherung? Einfache Antwort: Nein!
Das Privatpatienten oftmals bevorzugt und vermeintlich besser behandelt werden hat einen Hauptgund: Die Ärzte verdienen an den Behandlungen das zwei-, drei- oder teils sogar das Mehrfache. Kein Wunder also, dass Privatpatienten oftmals einen Termin schneller erhalten und/oder der Arzt sich für eine Behandlung mehr Zeit lässt. Vermeintlich vorteilhaft ist auch, dass der einmal vereinbarte Versicherungsschutz vom Versicherer nicht eingeschränkt werden kann, man sich somit einen Rechtsanspruch auf die Leistungen sichert. Wird der Tarif allerdings später einmal geschlossen, dann können die dann folgenden Beitragssprünge einen Tarifwechsel in einen jüngeren Tarif unter Beitragsgesichtspunkten notwendig machen.
Trotzdem: Nicht in jedem Segment ist die Private, wie auch die nachfolgende Übersicht zeigt, wirklich besser. Nur einige wichtige Beispiele: Viele Privatanbieter begrenzen bei Psychotherapien die Anzahl der Sitzungen pro Jahr. Gerade nach einer schweren Krebserkrankung oder einem Traumata kann dies von Nachteil sein. Auch bei Hilfsmitteln (Rollstühle, Körperersatzstücke etc.) arbeiten viele Privatanbieter mit einer abschließenden Aufzählung. Das heisst: Führt der technische Fortschritt dazu, dass ein neues Hilfsmittel welches auf dem Markt gebracht wird, bei einer abschliessenden Aufzählung automatisch vom Schutz ausgenommen wird. Wer sich die Regelungen der Privatanbieter im Bereich der Krankentagegeldversicherung ansieht, wird feststellen, dass hier die gesetzlichen Leistungen doch meist vorteilhafter sind. Und natürlich: In der gesetzlichen Kasse sind Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.
Die nachfolgende Übersicht befindet sich derzeit noch im Aufbau!!!
Leistungskriterien |
GKV |
Beispiel eines guten (!) Privatanbieters |
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Ambulant |
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In welchem Umfang sind Vorsorgeuntersuchungen mitversichert ? |
Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des 10. Lebensjahres auf eine Untersuchung zur |
Bis zu 160 EUR je Vorsorgeuntersuchung, darüber hinaus zu einem Drittel der tariflichen Erstattungssätze. Hierzu zählen sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch |
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In welchem Umfang wird für alternative Heilmethoden / Naturheilverfahren geleistet? |
Freiwillige Zusatzleistung möglich. |
Erstattungsfähig ist lt. einer umfangreichen "offenen |
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Werden die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen erstattet? |
Keine Tarifleistung. |
Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). |
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In welchem Umfang leistet der Versicherer für Sehhilfen? |
Erstattungsfähig sind Brillen oder Kontaktlinsen bis zu 160 |
Versicherte haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Versorgungn mit Sehhilfen. Erstattet werden Brillengläser in einfacher Ausführung, sowie Kontaktlinsen in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Keine Leistung für Brillengestelle. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht der Anspruch auf Sehhilfen, wenn sie auf Grund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen; Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht, wenn diese der Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen. |
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Werden die Kosten für Hilfsmittel erstattet? |
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (vgl. auch § 33 SGB V), die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Der Anspruch umfaßt auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der GKV verordneten Hilfsmittel eine Zuzahlung von 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. |
Erstattungsfähige Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen, nicht jedoch Brillen und Kontaktlinsen. Dazu gehören Bruchbänder, Geh- und Stützapparate, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte (jedoch keine Batterien), Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle, Sprechhilfen sowie orthopädische Schuhe bzw. Schuheinlagen. |
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Werden die Kosten für verordnete Heilmittel erstattet? |
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel (vgl. auch § 32 SGB V) eine Zuzahlung von 10% der Kosten des Mittels zuzüglich 10 EUR je Verordnung an die abgebende Stelle zu leisten. Detaillierte Informationen zur Erstattung von Heilmitteln finden Sie auf den Seiten des gemeinsamen Bundesausschusses. |
Ja, sofern medizinische Notwendigkeit besteht, werden die Aufwendungen für Inhalationen, Krankengymnastik, Übungsbehandlungen, Logopädie, Ergotherapie, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektround Lichttherapie erstattet. |
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Werden die Kosten für verordnete Arznei- und |
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind von der Versorgung ausgeschlossen. |
Ja, aber keine Nähr-, Stärkungs-, Desinfektions-, Entfettungs-, Abführ- und kosmetische Mittel, etc. |
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Besteht bei ambulanter Psychotherapie ein Leistungsanspruch ohne vorherige Genehmigung und ohne Begrenzung der Anzahl der Sitzungen? |
Die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit wird durch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeuten), soweit sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen sind, sowie durch Vertragsärzte entsprechend den Richtlinien nach § 92 SGB V durchgeführt. Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal. Überweisungen: Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. |
Die entstandenen Aufwendungen durch niedergelassene, |
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Besteht bei ambulanter Behandlung im Heilbad- / Kurort der gleiche Leistungsanspruch wie am Wohnort? |
Ja |
Ja |
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In welchem Umfang wird für ambulante Kurleistungen gezahlt? |
Als Regeldauer von Rehabilitationsleistungen für Mütter/Mutter-Kind-Maßnahmen gilt nach wie vor die Dauer von längstens drei Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn diese aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Die Wiederholung einer Mutter-Kind-Kur ist frühestens nach Ablauf von 4 Jahren erneut möglich. Je Kalendertag ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten. |
Keine Tarifleistung. Ggf. Zusatzversicherung abschließen. |
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In welchem Umfang werden Arzthonorare (GOÄ) bei ambulanter Behandlung erstattet? |
Erstattung nur nach BMÄ (Bundesmantelvertrag Ärzte). Vergleichbar mit dem 1,5fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
Bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (3,5facher Satz) und auch darüber hinaus mit Begründung. |
Gibt es eine freie Arztwahl? |
Nur unter den Kassenärzten. |
Ja |
Wie werden Transportkosten zu ambulanten Untersuchungen erstattet? |
Grundsätzlich erfolgt keine Kosten mehr für ambulante Fahrten. In Einzelfällen kann die Krankenkasse jedoch noch Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen. Dies betrifft vor allem Dialyse-Patienten, aber auch Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG. Die notwendigen Fahrten müssen gegenüber der Kasse beantragt und begründet werden (speziell für Dialyse-Patienten). |
Keine Leistung |
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Für welchen Zeitraum besteht (bei vorübergehendem Aufenthalt) Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland? |
Generell erstreckt sich der Geltungsbereich nur auf Deutschland u. Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie EU, ehemaliges Jugoslawien, Türkei, Tunesien und der Schweiz. |
Europaweit besteht zeitlich unbefristeter Versicherungsschutz. Weltweit bis zu 3 Monate besteht Versicherungsschutz ohne besondere Vereinbarung. Darüber hinaus zu besonderen Vereinbarungen. |
Empfängnisverhütung |
Es besteht Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung (Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung). Zur ärztlichen Beratung gehört ebenso die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, so weit sie ärztlich verordnet werden. In Einzelfällen handelt es sich dabei um die Anti-Baby-Pille. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss eine entsprechende Zuzahlung geleistet werden. |
Keine Leistung |
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Stationär |
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Werden Kosten für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, 1- oder 2-Bettzimmer) übernommen ? |
Nein. |
Je nach gewähltem Tarif versicherbar. |
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Besteht Anspruch auf freie Krankenhauswahl ? |
Es besteht grundsätzlich nur Anspruch auf Behandlung in einem der nächst beiden geeigneten Krankenhäuser. |
Sofern Chefarztbehandlung und Unterkunft im Eibett- bzw. Zweibettzimmer gewählt wurde: Ja. |
Welche Zuzahlungen sind zu leisten? |
10 EUR für die ersten 28 Tage |
Keine |
Sind Krankentransporte zur stationären Behandlung, unabhängig vom Transportmittel, in jedes |
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten abzüglich einer |
Nein, medizinisch notwendige Transportkosten nur zum oder vom nächstgelegenen behandlungsfähigen Krankenhaus. |
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Werden die Kosten für einen medizinisch notwendigen Auslandsrücktransport erstattet? |
Keine Tarifleistung. Nur über gesonderte Auslandsreise-Krankenversicherung. |
Keine Tarifleistung. Nur über gesonderte Auslandsreise-Krankenversicherung. |
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Werden Entziehungsmaßnahmen erstattet, und wenn ja, in welchem Umfang? |
Ja, in voller Höhe, wenn kein anderer Leistungsträger vorhanden ist |
Gemäß Bedingungen: Keine Schutz bei Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren. |
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In welchem Umfang wird für stationäre Kuren geleistet? |
Wenn medizinisch verordnet in nicht festgelegten Abständen zur Erhaltung der Arbeitskraft die Regelleistung. Zuzahlung von 10 EUR pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage. |
Keine Tarifleistung. |
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In welchem Umfang werden Arzthonorare (GOÄ) bei stationärer Behandlung erstattet? |
Erstattung nur nach BMÄ (Bundesmantelvertrag Ärzte). Vergleichbar mit dem 1,5fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |
Bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (3,5facher Satz) und auch darüber hinaus mit Begründung. |
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Welche Leistungen werden bei der Anschlußheilbehandlung (AHB) übernommen |
Ja |
a) Die tariflichen Leistungen werden nach Vorleistung der GKV bzw. Rententräger erstattet. |
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Zahn |
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Bestehen für Zahnbehandlung (ZB), Zahnersatz (ZE), |
Keine Summenbegrenzung. |
Für ZE, KfO und Inlays: |
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Entfällt eine Summenbegrenzung bei unfallbedingten |
Ja |
Ja |
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Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnbehandlungs-Kosten? |
Zu 100% als Sachleistung. |
Je nach Tarif bis zu 100%. |
Wie hoch ist der Erstattungssatz beim Zahnersatz? |
Erstattung erfolgt nach befundbezogenen Festzuschüssen (50%, bei ordentlicher Führung eines Bonusheftes bis zu 65% der Regelversorgung). Es gibt auch Kassen, die Zahnersatz zum Nulltarif anbieten. |
Je nach Tarif werden bis zu 80% erstattet. |
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In welchem Umfang werden die Kosten für Einlagefüllungen |
Inlays werden wie Zahnersatz (zu 50% bis 60% je nach Teinahme an der regelmäßigen Vorsorge) erstattet. Ausgenommen davon sind Gold- oder Keramikinlays, für die nur der Kostenanteil übernommen wird, der für Amalgam gezahlt würde. |
Inlays werden wie Zahnbehandlung je nach Tarif bis zu 100% erstattet. (Es ist |
In welchem Umfang werden Implantate ? |
Erstattet wird der befundbezogene Festzuschuss. |
Implantate werden wie Zahnersatz erstattet, d.h. je nach Tarif bis zu 80%. |
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Wie hoch ist die Erstattung bei kieferorthopädischer Behandlung? |
Zunächst muss Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme anhand von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen ( KIG ) ermittelt und festgestellt werden. Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung wird bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernommen, wenn die Befundgruppe einen Schweregrad größer als KIG 2 erreicht. Erwachsene erhalten Leistungen bei schweren Kieferfehlbildungen, bei denen kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind um Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage und Zahnstellungsanomalien zu korrigieren. |
Erstattung je nach gewähltem Tarif (auch für Erwachsene) bis zu 80%. |
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In welchem Umfang werden Zahnarzthonorare (GOZ) erstattet? |
Die Erstattung erfolgt nach BMÄ (Bundesmantelvertrag für Ärzte), vergleichbar mit dem 1,5-2 fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte. |
Im Rahmen der Höchstsätze der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte soweit sie deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen (3,5facher Satz). |
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Erfolgt bei Nichtvorlage eines Heil- und Kostenplanes |
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie muss ein Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. |
Ja, bei Zahnersatz und Kieferorthopädie. Ohne Vorlage werden die erstattungsfähigen Aufwendungen um 20% gekürzt. |
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Sonstiges |
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Für wie viele Monate erfolgt eine Beitragsfreistellung bei Bezug von Elterngeld bzw. bei Elternurlaub? |
Pflichtversicherte Mitglieder sind während des Bezuges von Erziehungsgeld grundsätzlich beitragsfrei versichert. Freiwillig Versicherte sind dann beitragsfrei versichert, wenn der Ehepartner ebenfalls Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Ist der Ehegatte nicht gesetzlich versichert, gilt: Das gezahlte Erziehungsgeld selbst wird keiner Beitragspflicht unterworfen. Alle weiteren Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen, sind jedoch krankenversicherungspflichtig. Dazu zählt auch das Ehegatteneinkommen. Dieses wird zur Hälfte angerechnet (vgl. BSG-Urteil AZ B12 KR45/96R v. 26.03.1998). |
Keine Beitragsfreistellung. Versicherungsbeitrag ist in voller Höhe weiter zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, wie der Ehepartner versichert ist. |
Mutterschaftsgeld |
Eine werdende und junge Mutter, die gesetzlich krankenversichert ist, erhält sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von 13 € pro Tag, maximal für 99 Tage. Download: Umfassendes Info zu Leistung der GKV bei Schwangerschaft und Mutterschutz. |
Keine Leistung. Es gibt einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bis zum Nettogehalt vom Arbeitgeber. Für privat Versicherte zahlt der Arbeitgeber nicht etwa den gesamten Nettoverdienst als "Zuschuss", sondern er zieht pro Monat 390 € ab, so als seien sie gezahlt worden. Ein Trost: Das Bundesversicherungssamt (Adresse: Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle - Villemombler Str. 76 53123 Bonn) zahlt ca. 204,52 €. Aber nicht pro Monat, sondern einmalig. |
Haushaltshilfe |
Schutz besteht im Rahmen des § 38 SGB V. Eigenanteil des Versicherten: 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR. |
Keine Leistung |
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Häusliche Krankenpflege |
Schutz besteht im Rahmen des § 37 SGB V. Eigenanteil des Versicherten: 10 % der Kosten zuzüglich 10 EUR je Verordnung, begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Keine Leistung |
Soziotherapie |
Leistung erfolgt. Eigenanteil des Versicherten: 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 EUR, höchstens 10 EUR. |
Nur als ärztliche Leistung. |
Zahlt der Versicherer bei Leistungsfreiheit Beiträge zurück? |
Nein, ggf. über zusätzlichen Wahlleistungstarif versicherbar. |
Ja |
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Besteht Versicherungsschutz in Krisen- und Kriegsgebieten beziehungsweise bei inneren Unruhen ? |
Keine Leistungseinschränkung |
Keine Schutz besteht für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von |