Auslandsreisekrankenversicherung

Sie fahren in den Urlaub oder kurzfristig beruflich ins Ausland?

Außerordentlich wichtig bei Auslandsreisen ist eine ausreichende Auslandsreisekrankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse bietet keinen Schutz in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und selbst wenn ein Abkommen bestehen sollte: Der Rücktransport ist nicht mitversichert und die Behandlungskosten werden nach deutschem Recht abgerechnet. Schlecht wenn Sie beispielsweise beim Skifahren in Österreich verunglücken und der behandelnde Arzt einen höheren Satz berechnet. Dann zahlen Sie ohne Zusatzschutz die Differenz aus eigener Tasche.

Auch für Privatversicherte macht der Schutz meist Sinn. So ist der medizinisch notwendige Rücktransport in den meisten Policen nicht mitversichert. Außerdem sichert man sich so eine etwaige Beitragsrückerstattung, da die "normale" Police durch einen Versicherungsfall in der Regel schadenbelastet wird. Selbstbeteiligungen sehen Auslandsreisekrankenversicherungen meist ebenfalls nicht vor. Der Schutz der Privatpolicen gilt in Europa meist ohne zeitliche Begrenzung. Weltweit besteht Standardschutz für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu einem Monat (vgl. § 1 Abs. 4 MBKK). Bei einzelnen Anbietern kann der Zeitraum jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ausgedehnt werden.

Zu unterscheiden sind Auslandsreisekrankenversicherung

- für Reisendauern von maximal 6 Wochen

- für Reisedauern über 6 Wochen bis zu einem Jahr


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